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Übergangsregelung für nicht „s“-gekennzeichnete Reifen mit einer Querschnittsbreite <= 185 mm (bis DOT 4009), die unter die Richtlinie 2001/43/EG bzw. ECE-R 117 fallen

Offenbach/Main, im Juli 2009 – In Anbetracht weiterhin großer Bestände an Pkw-Reifen kleiner/gleich einer Querschnittsbreite von 185 mm, Llkw-Reifen und Lkw-Reifen in Europa, die nicht „s“-gekennzeichnet sind, wurde auf Antrag Deutschlands (des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) auf dem 6. TCMV (Technical Committee Motor Vehicles) am 06. Juli 2009 in Brüssel abschließend eine einheitliche europäische Vorgehensweise für diese nicht „s“-markierten Reifen (bis DOT 4009) verabschiedet:

Danach ist das Inverkehrbringen, der Verkauf und die Montage von Reifen - hier Pkw-Reifen kleiner/gleich einer Querschnittsbreite von 185 mm, Llkw-Reifen und Lkw-Reifen - bis DOT 4009 und ohne „s"-Markierung" auch über den 01. Oktober 2009 hinaus statthaft, wenn für diese Reifen ein entsprechendes Zertifikat einer Typengenehmigungsbehörde vorliegt, das bestätigt, dass die Reifen trotz fehlender „s"-Markierung der Richtlinie 92/23/EG (2001/43/EG) bzw. der ECE-R 117 entsprechen.

Grundlage für dieses Zertifikat, das ab dem 01. Oktober 2009 jedem verkauften Reifen ohne „s“-Kennzeichnung beigefügt werden muss, ist der Nachweis eines Tests durch einen akkreditierten Technischen Dienst, dass der Reifentyp die Geräuschanforderungen der Richtlinie 92/23/EG (2001/43/EG) bzw. der ECE-R 117 erfüllt.

Das entsprechende Original-Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 14.07.2009 finden Sie anbei als pdf.

Wir bitten Sie, die entsprechenden Zertifikate für die jeweiligen Kumho Profile (bzw. Marshal und Zetum Profile) herunterzuladen und auszudrucken.

Bei Rückfragen steht unsere Technik gerne zur Verfügung.

Telefon: 069 – 94 33 18 83/84
Fax: 069 – 94 33 18 33
Email: technik(at)kumhotire.de

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